SBF See Spezifische Fragen See · Frage 156 von 213
Was sind Fahrwasser im Sinne der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung (SeeSchStrO) und der Schifffahrtsordnung Emsmündung (EmsSchO)?
- a) Es sind Wasserflächen, die durchgehend durch Fahrwasserseitenbezeichnung begrenzt oder gekennzeichnet sind, binnenwärts der Flussmündungen auch nicht gekennzeichnete Wasserflächen, die für die durchgehende Schifffahrt bestimmt sind.
- b) Es sind Wasserflächen, die für Seeschiffe zugelassen sind; binnenwärts der Flussmündungen sind auch Binnenschiffe und Sportboote zugelassen.
- c) Es sind Wasserflächen, die durchgehend durch Fahrwasserseitenbezeichnung begrenzt oder gekennzeichnet sind und auf denen das Wasserskifahren sowie das Fahren mit Wassermotorrädern erlaubt ist, sofern die durchgehende Schifffahrt nicht behindert wird.
- d) Es sind Wasserflächen, die durchgehend durch Fahrwasserseitenbezeichnung begrenzt oder gekennzeichnet sind und auf denen die Sportbootführerscheinverordnung Gültigkeit hat.
Lösung
Richtige Antwort: a) Es sind Wasserflächen, die durchgehend durch Fahrwasserseitenbezeichnung begrenzt oder gekennzeichnet sind, binnenwärts der Flussmündungen auch nicht gekennzeichnete Wasserflächen, die für die durchgehende Schifffahrt bestimmt sind.